Religionsfreiheit und Schutz für iranische Christen in Deutschland

 

Podium Religionsfreiheit
Bildrechte Gregor Jungheim

Resolution für den 38. Deutschen evangelischen Kirchentag in Nürnberg, 7.-11.6.2023
Religionsfreiheit und Schutz für Iranerinnen und Iraner in Deutschland

von Regionalbischöfin Dr. Dorothea Greiner, Bayreuth, und OKR Michael Martin, LKA München

Podium Religionsfreiheit - alles andere als sicher | Verletzungen, Anforderungen, Chancen
am Freitag, 09.06.2023, 11.00–13.00 Uhr
im Germanischen Nationalmuseum, Aufseß-Saal, Kartäusergasse 1, Nürnberg

Adressaten:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Iris Spranger
Bayerisches Staatsministerium des Innern, Staatsminister Joachim Herrmann

Zahlreiche geflüchtete Iranerinnen und Iraner sind engagierte Glieder unserer Kirchengemeinden in Deutschland geworden, allein in Bayern rund 2.000 Personen. Einige von ihnen konnten ihren christlichen Glauben im Herkunftsland nur im Geheimen in Hauskirchen und unter großer Gefahr für Leib und Leben praktizieren, andere haben ihn erst unterwegs auf der Flucht oder in Deutschland kennengelernt und sich dann taufen lassen.
In Iran ist der Islam Staatsreligion, ein Abfall kann mit dem Tod bestraft werden. Auch droht bei Rückkehr Gefahr von Familienangehörigen im Iran. Es gibt keine Religionsfreiheit. Die Brutalität des Regimes wurde im Zuge der gewaltsamen Niederschlagung der Demonstrationen nach dem Tod von Mahsa Amini sehr deutlich: Protestierende wurden hingerichtet und viele Tote sind zu beklagen.
In zahlreichen Asylverfahren wurde unseren iranischen Gemeindegliedern vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten ihre christliche, innere, identitätsprägende Glaubensüberzeugung abgesprochen, obwohl sie in unsere Kirchengemeinden integriert sind, regelmäßig zu Gottesdiensten kommen und sich am Gemeindeleben aktiv beteiligen. Die panische Angst vor dem Regime in Iran hinderte viele von ihnen daran, nach negativer Asylentscheidung einen Pass zu beantragen. In Bayern stellen die Ausländerbehörden Strafanzeigen wegen Passlosigkeit, es kommt dadurch zu hohen und wiederholten Verurteilungen, teils oberhalb der Vorstrafengrenze, auch Freiheitsstrafen sind ergangen. Unsere Gemeindemitglieder gelten damit als „Straftäter“, obwohl sie nicht kriminell sind.
Diese Strafen verhindern die Zuerkennung eines Aufenthaltstitels und bestehen fort, selbst wenn der Pass schließlich doch beantragt wird. Abschiebung droht. Iranische Christen können aber nicht zurückkehren, weil ihr Leben gefährdet ist; daher sind auch Visaverfahren nicht möglich.

Zum Schutz der Religionsfreiheit und des Lebens für Iraner und Iranerinnen, die aus dem Islam zum christlichen Glauben konvertiert sind und ihn in den Gemeinden nachweislich leben, fordern wir für die Zukunft:
1. Religions- und Kultursensibilität in Asyl-Anhörungen vor dem Bundesamt und den Verwaltungsgerichten müssen gestärkt werden.
2. Negative Asylbescheide der o.g. Gruppe müssen auf Antrag überprüft bzw. wiederaufgegriffen werden.
3. Auf Strafanzeigen wegen Passlosigkeit muss verzichtet werden bzw. darf die Strafhöhe im Asyl und Ausländerrecht nicht berücksichtigt werden, wenn der Pass nachträglich vorgelegt und die Identität damit geklärt wird.
4. Für Visumsverfahren darf die Reise in den Iran nicht gefordert werden, sondern der Staat muss einen sicheren, gangbaren Weg finden.
5. Weiterhin dürfen keine Abschiebungen in den Iran stattfinden. Die Integration muss befördert werden.