Der Evang.-Luth. Kirchenkreis Bayreuth
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Der Kirchenkreis Bayreuth umfasst den Regierungsbezirk Oberfranken und kleine Teile Unter- und Mittelfrankens.
In den 16 Dekanatsbezirken des Kirchenkreises mit insgesamt 329 Kirchengemeinden leben rund 500.000 evangelische Christen.
Der Kirchenkreis Bayreuth und die Aufgaben der Regionalbischöfin
(Artikel in Bayreuth Evangelisch Juni/Juli 2010)
Der Kirchenkreis Bayreuth ist einer der sechs Kirchenkreise der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Er umfasst das Gebiet Oberfrankens und kleine Teile Mittel- und Unterfrankens. Mehrere Dekanatsbezirke (vergleichbar mit den Landkreisen) bilden zusammen einen Kirchenkreis (vergleichbar mit einem Regierungsbezirk). Zum Kirchenkreis Bayreuth gehören die 16 Dekanatsbezirke Bad Berneck, Bamberg, Bayreuth, Coburg (Region 1 und 2), Forchheim (Sitz in Muggendorf), Hof, Kronach-Ludwigsstadt, Kulmbach, Michelau, Münchberg, Naila, Pegnitz, Rügheim, Selb, Thurnau und Wunsiedel. Hier leben 479.249 Gemeindeglieder in 258 Pfarreien mit 329 Kirchengemeinden. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt etwa 49 Prozent (Alle Zahlen mit Stand 31.7.2009)
Mit dem Ende der Monarchie und des „landesherrlichen Kirchenregiments“ wurde im Jahr 1921 aus dem früheren Konsistorialbezirk Bayreuth, der die Regierungsbezirke Oberfranken, Unterfranken, Oberpfalz und Niederbayern umfasste, der Kirchenkreis Bayreuth mit einem Kreisdekan an der Spitze. (Seinen heutigen Umfang erhielt der Kirchenkreis nach der Gründung des Kirchenkreises Regensburg.) Die Oberkirchenräte im Kirchenkreis waren Karl Prieser (1921-1936), Otto Bezzel (1937-1947), Karl Burkert (1947-1961), Emil Flurschütz (1961-1973), D. Dr. Johannes Hanselmann (1974-1975), Johannes Meister (1975-1989), Walter Schieder (1990-1991), Wilfried Beyhl (1992-2009) und Dr. Dorothea Greiner (ab 1.4.2009). Bis 1999 trug der Oberkirchenrat/die Oberkirchenrätin im Kirchenkreis die Amtsbezeichnung „Kreisdekan/Kreisdekanin“. Anfang 2000 wurde die Amtsbezeichnung Regionalbischof/Regionalbischöfin eingeführt.
Nach Artikel 64 der Kirchenverfassung gehören zu den Aufgaben des Regionalbischofs/der Regionalbischöfin: darauf achten, dass das Wort Gottes schrift- und bekenntnisgemäß verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden; die Gemeinden, Pfarrerinnen, Pfarrer und kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschwisterlich beraten; die Gemeinschaft und die Zusammenarbeit fördern; die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern in der Öffentlichkeit vertreten; Dekaninnen und Dekane einführen und über die gemeinsamen Aufgaben beraten; Ordinieren, Visitieren und Einweihen.
Im Januar 1921 bezog der erste Bayreuther Kreisdekan, Oberkirchenrat Karl Prieser, seine Räume im „Italienischen Bau“ des Neuen Schlosses. Ein eigenes Amtsgebäude am Wittelsbacherring wurde erst Mitte der 30-er Jahre errichtet. Im Januar 2002 zog das Team in das neue Dienst- und Wohngebäude in der Hans-Meiser-Straße. Zu ihm gehören neben Frau Dr. Greiner: Pfarrer Michael Thein (Referent), Heide-Marie Baumgärtner, Sigrun Küffner (Sekretärinnen), Erich Thiel (Fahrer) und Regina Herrmann (Reinigungskraft).
Michael Thein, Referent der Regionalbischöfin, 21.4.2010